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Schwachstelle Unternehmenswebseite

In wohl kaum einem Unternehmen sind Datenschutz-Schwachstellen so leicht von außen erkennbar wie auf der Unternehmenswebseite. Diese lassen sich mit entsprechenden Tools leicht (von außen) analysieren und auf Fehler prüfen. Nachdem die Datenschutzbehörden bereits 2020 die Webseiten (weniger) ausgewählter Unternehmen geprüft und viele Fehler festgestellt hatte ist nun auch mit entsprechenden Aktionen und Abmahnungen durch Verbraucherverbände zu rechnen.

Die Masse macht's. Oder viele Jäger sind des Hasen Tod.

 

Hierzu ein Beispiel:

Das Landgericht München kam in einer Entscheidung vom 22.01.2022 zu dem Ergebnis, dass es eine Datenschutzverletzung darstellt, wenn der Inhaber einer Webseite bei Aufruf dieser Webseite durch einen Dritten (Betroffenen) dessen dynamische IP-Adresse automatisiert und ohne Zustimmung des Dritten an Google weiterleitet. Konkret ging es dabei um die Einbindung von Google Fonts. Dem Betroffenen wurde eine Schadensersatzanspruch von 100€ zugesprochen. Klingt auf den ersten Blick nicht bedrohlich, allerdings hätte diesen Anspruch jeder einzelne Webseitenbesucher.

Nun hat der Europäische Gerichtshof am 28.07.2022 entschieden, dass qualifizierte Verbraucherverbände in Deutschland auch unter Geltung der DS-GVO befugt sind, unabhängig von der konkreten Verletzung des Rechts der betroffenen Person und ohne eine entsprechende Beauftragung durch eine solche Person gegen die Verletzung datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch ein Unternehmen zu klagen. So kann aus dem Schadensersatzanspruch eines einzelnen Betroffenen eine Massenklage werden.

Selbstcheck und Korrekturen

Es ist daher dringend anzuraten, die Unternehmenswebseite (regelmäßig) zu prüfen und aktualisieren. Typische Fehlerquellen sind:

Eine Webseite mit allen Unterseiten individuell zu prüfen, ist sehr aufwändig und seit spezifische Kenntnisse in verschiedenen Bereichen voraus. Der sinnvollere Weg ist es, hier die Tools hierauf spezialisierter Unternehmen zu nutzen. Allerdings setzen diese Tools unterschiedliche Schwerpunkte und es ist nicht ganz einfach, die Ergebnisse auszuwerten und die erforderlichen Maßnahmen zu identifizieren.

Wir beraten Sie gerne.