EuGH: Das EU-US Privacy Shield ist keine gültige Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA. Eine Stellungnahme samt kurzer Handlungsempfehlung in der Sache Schrems II, EU Privacy Shield. Handlungsbedarf bei Datentransfer sowie Verarbeitung in den USA.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie auf der Webseite der Rechtsanwaltskanzlei für Datenschutz Machunsky & Künzle aus Göttingen.