Das Erfordernis der Rechtsgrundlage als zentraler Baustein der DSGVO

Der Gesetzgeber hat im Umgang mit personenbezogenen Daten durch die Vorschriften der DSGVO einen fest definierten Rahmen geschaffen, der die Verarbeitung von jenen Daten nur unter bestimmen Voraussetzungen zulässt. Der Grundsatz der Rechtmäßigkeit aus Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO bestimmt, dass personenbezogene Daten ausschließlich auf rechtmäßige Weise verarbeitet werden dürfen. Der Art. 6 Abs. 1 DSGVO konkretisiert diese Vorgabe dahingehend, dass eine Datenverarbeitung stets auf einer konkreten Rechtsgrundlage beruhen muss. Somit gilt grundsätzlich ein Verbot der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, es sei denn, dass ein sogenannter Erlaubnistatbestand aus Art. 6 Abs. 1 DSGVO erfüllt ist.

Die Rechtsgrundlagen nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO

Eine Verarbeitung personenbezogener Daten ist rechtmäßig, wenn mindestens einer der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Bei Einwilligung der betroffenen Person in die Verarbeitung für einen oder mehrere bestimmte Zwecke
  • Zur Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen
  • Zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
  • Zum Schutz lebenswichtiger Interessen
  • Zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt
  • Zur Wahrung berechtigter Interessen in Abwägung zu Grundrechten und Grundfreiheiten

Problemfelder

Für die Rechtmäßigkeit einer Datenverarbeitung nach der DSGVO reicht es bereits aus, wenn einer dieser Fallgruppen vorliegt. Darüber hinaus kann die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung sich auch aus mehreren kumulativ vorliegenden Erlaubnistatbeständen ergeben. Probleme können auftreten, wenn eine der Tatbestände im Nachhinein wegfällt und der Verantwortliche versucht, sich auf den noch bestehenden Erlaubnistatbestand zu berufen. In der Konstellation der gegebenen Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und den berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO ist beim einem Widerruf der Einwilligung, das nachträgliche Berufen auf die berechtigten Interessen als rechtsmissbräuchlich zu Lasten des Betroffenen anzusehen und somit keine Option.

Fazit

An die Verarbeitung von personenbezogenen Daten werden durch die Regelungen der DSGVO konkrete Anforderungen gestellt, dessen Vorliegen vor jeder Verarbeitung geprüft werden sollten, um etwaige Geldbußen oder Schadensersatzansprüche zu vermeiden. Falls Sie Fragen oder Unsicherheiten in Bezug auf die rechtmäßige Verarbeitung von personenbezogenen Daten haben, sind wir Ihr Ansprechpartner und helfen Ihnen bei der Lösung Ihres Problems.

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