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Datenschutz
Datenschutzverletzungen durch Führungskräfte: Ein wiederkehrendes Problem
Das Arbeitsgericht Duisburg hat in einem aktuellen Urteil (Az. 3 Ca 77/24) eine Führungskraft zur Zahlung von 10.000 Euro Schadensersatz verurteilt. Der Fall zeigt erneut,