Das Arbeitsgericht Duisburg hat in einem aktuellen Urteil (Az. 3 Ca 77/24) eine Führungskraft zur Zahlung von 10.000 Euro Schadensersatz verurteilt. Der Fall zeigt erneut, wie sensibel der Umgang mit Gesundheitsdaten, hier Krankmeldungen, ist und welche Konsequenzen Verstöße nach sich ziehen können.
Der Fall im Detail
In dem verhandelten Fall hatte die Präsidentin eines Luftsportverbands die Krankmeldung eines Mitarbeiters in Folge einer Auseinandersetzung an alle Mitglieder des Verbands weitergeleitet. Diese E-Mail enthielt Informationen über die Erkrankung des Mitarbeiters, sondern auch über die Dauer der Krankheit und den vermeintlichen Zusammenhang mit internen Konflikten. Das Gericht sah hierin einen klaren Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere gegen Artikel 5 und 9, die den Schutz personenbezogener Daten und Gesundheitsdaten regeln.
Wiederkehrende Verstöße und ihre Folgen
Dieser Fall ist bei weitem kein Einzelfall. Immer wieder kommt es vor, dass Führungskräfte Daten ihrer Beschäftigten unrechtmäßig weitergeben. Bei einer Weitergabe der Information innerhalb des Unternehmens, etwa in einem Führungskreis oder auf internen Veranstaltungen wird oftmals vergessen, dass auch innerhalb eines Unternehmens nur diejenigen Personen Kenntnis von den Daten erhalten dürfen, die diese zur Zweckerfüllung benötigen. Krankmeldungen sind dabei als mittelbare Gesundheitsdaten besonders schützenswert.
Bußgeldverfahren
Dieser Umstand führt wiederholt zu Bußgeldverfahren und Schadensersatzzahlungen.
Die Bedeutung von Schulungen für Führungskräfte
Um solche Datenschutzverletzungen zu vermeiden, sind regelmäßige Schulungen des Führungsteams unerlässlich. Compliance ist ein Thema, das auf der Führungsebene verankert sein muss.
Fazit
Das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg unterstreicht die Wichtigkeit des Datenschutzes im Arbeitsumfeld. Führungskräfte müssen sich ihrer Verantwortung bewusst sein und sicherstellen, dass Gesundheitsdaten ihrer Mitarbeiter nur im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben verarbeitet werden. Nur so kann das Vertrauen der Mitarbeiter gewahrt und rechtliche Konsequenzen vermieden werden.