Grünes Licht für Datenverkehr mit den USA – Rückkehr in die Normalität

Nachdem es nach den jüngsten Bußgeldbescheiden eher kritisch für die Nutzung von google analytics, office 365, teams und co. aussah, nun der Befreiungsschlag. Die Europäische Union hat am 10.07.2023 ihren Angemessenheitsbeschuss für den Datenschutzrahmen EU-USA angenommen. In dem Beschuss wird festgelegt, dass die Vereinigen Staaten ein angemessenes Schutzniveau – vergleichbar mit der Europäischen Union für personenbezogene gewährleisten, die innerhalb des neuen Rahmens aus der EU an US-Unternehmen übermittelt werden.

Auf der Grundlage des neuen Angemessenheitsbeschlusses können personenbezogene Daten sicher aus der EU an US-Unternehmen übermittelt werden, die am Rahmen teilnehmen, ohne dass zusätzliche Datenschutzgarantien eingeführt werden müssen.

Erste Hinweise für Praxis:

1) Ob die jeweiligen Unternehmen „am Rahmen teilnehmen“ (beim U:S. Departement of Commerce zertifiziert sind) ergibt sich aus einer Liste, die vom Departement of Commerce geführt wird .

2) Im Rahmen der Unternehmensdokumentation müssen die Verarbeitungsverzeichnisse auf den neuesten Stand gebracht und die Datenschutzhinweise angepasst werden.

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