Bußgeldverfahren in Brandenburg

Ein inhabergeführtes Lebensmittelgeschäft wurde durch die Landesbeauftragte für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit einem Bußgeld in fünfstelliger Höhe belegt. Anlass war die öffentliche Einsichtnahme in sensible Gesundheitsdaten von 50 Beschäftigten, die über mehrere Wochen hinweg im Pausenraum des Unternehmens offengelegt wurden.

Was war passiert?

Hintergrund war eine Tabelle, die die krankheitsbedingten Abwesenheitstage der Beschäftigten im Jahr 2022 namentlich aufführte. Diese enthielt auch Angaben zu den Abwesenheitsgründen, wie eigener Krankheit oder Erkrankung eines Kindes. Zudem war bei einigen Mitarbeitenden vermerkt, dass sie sich im „Hamburger Modell“ (einer Wiedereingliederungsmaßnahme nach längerer Erkrankung) befanden. Insgesamt waren 40 der betroffenen Personen von der Offenlegung der sensiblen Gesundheitsdaten betroffen.

Die Tabelle hing vier Wochen lang im Pausenraum aus, der nicht nur den Beschäftigten, sondern auch Dritten wie Lieferanten zugänglich war. Die Unternehmensleitung erklärte, dass der Aushang auf die wirtschaftlichen Probleme des Unternehmens aufmerksam machen sollte, die durch den hohen Krankenstand verschärft wurden. Zwar war ursprünglich geplant, die Namen der Betroffenen zu schwärzen, doch wurde dies laut Aussage der Geschäftsleitung „vergessen“.

Der Datenschutzverstoß betraf Gesundheitsdaten gemäß Artikel 9 DSGVO, die zu den besonders sensiblen personenbezogenen Daten zählen und besonderen Schutz genießen. Laut den Aufsichtsbehörden war die Veröffentlichung weder rechtlich erforderlich noch angemessen. Auch eine Schwärzung der Namen hätte den Datenschutz nicht gewahrt, da die Mitarbeitenden durch andere Hinweise und Informationen innerhalb des kleinen Teams Rückschlüsse auf die betroffenen Personen hätten ziehen können.

Fazit

Das Unternehmen akzeptierte die verhängte Geldstrafe und verzichtete auf einen Einspruch. Der Fall verdeutlicht die hohe Sensibilität im Umgang mit Gesundheitsdaten und die rechtlichen Konsequenzen bei Missachtung der DSGVO-Vorgaben.

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