In der heutigen digitalen Welt ist der Schutz personenbezogener Daten von größter Bedeutung. Doch wie können Unternehmen ihre berechtigten Interessen an einer Datenverarbeitung wahren, ohne die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu verletzen?
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erfordert eine genaue Abwägung: die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.
💡 Wichtige Punkte:
Abwägung der Interessen: Unternehmen müssen sorgfältig prüfen, ob ihre Interessen die Rechte der betroffenen Personen überwiegen.
Transparenz: Betroffene Personen sollten klar und verständlich über die Verarbeitung informiert werden.
Datensicherheit: Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen müssen ergriffen werden, um die Daten zu schützen.
Das berechtigte Interesse ist ein mächtiges Werkzeug, aber es erfordert eine sorgfältige und verantwortungsbewusste Anwendung. Unternehmen sollten stets die Balance zwischen ihren Interessen und dem Schutz der personenbezogenen Daten wahren.
Die Anforderungen des EuGH sind als hoch anzusehen. So heißt es im Urteil :“eine solche Verarbeitung nur dann als zur Wahrung der berechtigten Interessen eines Dritten erforderlich im Sinne dieser Bestimmung angesehen werden kann, wenn sie zur Verwirklichung eines solchen berechtigten Interesses absolut notwendig ist und unter Würdigung aller relevanten Umstände die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betreffenden Gesellschafter gegenüber diesem berechtigten Interesse nicht überwiegen.“ EuGH, Urteil vom 12.09.2024, Rs. C‑17/22 und C‑18/22.
#Datenschutz #DSGVO #BerechtigtesInteresse #Datensicherheit #Compliance