Ryanair steht wegen der Verwendung von Gesichtsscans zur Verifizierung von Kunden, die über Drittanbieter buchen, in der Kritik. Die irische Datenschutzbehörde untersucht, ob diese Praxis mit der DSGVO vereinbar ist.

Beschwerden: Die österreichische Datenschutzorganisation Noyb hat eine Beschwerde eingereicht, da sie glaubt, dass Ryanair die Privatsphäre der Kunden verletzt, um Wettbewerbsvorteile zu erlangen.

Verifizierungsoptionen: Ryanair bietet neben der Gesichtserkennung auch andere Verifizierungsmethoden an, wie die Überprüfung am Check-in-Schalter was jedoch einen erhöhten Zeitaufwand sowie deutlich höhere Kosten verursacht.

Motivation: Die Beschwerdeführer vermuten, dass Ryanair Kunden davon abhalten möchte, über Onlinereisebüros zu buchen, um zusätzliche Einnahmen zu generieren.

Was können Unternehmen mitnehmen, die Gesichtserkennungssoftware einsetzen:
Rechtmäßigkeit und Transparenz: Stellen Sie sicher, dass Sie eine Rechtsgrundlage für die Verwendung von Gesichtserkennungssoftware haben und achten Sie auf die Transparenz durch entsprechende Hinweise.

Alternative Methoden anbieten, die nicht schwieriger gestaltet werden: Bieten Sie alternative Verifizierungsmethoden an, um den Nutzern Wahlmöglichkeiten zu geben.

Datensicherheit gewährleisten: Implementieren Sie robuste Sicherheitsmaßnahmen, um die erfassten biometrischen Daten zu schützen und Missbrauch zu verhindern.

Vollständige Meldung bei Golem :https://www.golem.de/news/biometrische-daten-datenschutzbehoerde-prueft-gesichtsscan-bei-ryanair-2410-189536.html

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